Klicktipp: Margit Hauser: Autonom und feministisch gegen den § 144: Aktionen der Frauenbewegung gegen die Strafverfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich (Interview)
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung ist er unter bestimmten Bedingungen „straffrei“. Diese sogenannte „Fristenregelung“ trat am 1. Jänner 1975 in Kraft. Margit Hauser
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